Kostenübernahme und Abrechnung
Die Physiotherapie Rechenmacher ist von allen Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherungen anerkannt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie. Wir rechnen die Behandlungen nach den geltenden Tarifverträgen direkt mit den Kostenträgern ab. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnungskopie. Zusätzlich erstellt die Krankenkasse eine Abrechnung über den Selbstbehalt (je nach Franchise und 10% Selbstbehalt).
Wichtig zu wissen:
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten ohne eine gültige ärztliche Verordnung. Als versicherte Person sind Sie für eine aktuelle und gültige Verordnung verantwortlich. Sollte die Krankenkasse die Kostenbeteiligung ablehnen, stellen wir die Kosten für die physiotherapeutische Leistung privat in Rechnung.
Tarife und Abrechnung:
Die Preise unserer Physiotherapiebehandlungen richten sich nach den kantonal vorgegebenen Taxpunkten des Kantons Zürich. Physiotherapie wird über die Grundversicherung abgerechnet. Die aktuelle Tarifverordnung unterscheidet zwischen der einfachen und der komplexen Physiotherapiebehandlung.
Einfache Physiotherapiebehandlung:
Die einfache Tarifabrechnung wird bei einer einzelnen Problematik angewendet, wenn nur ein Gelenk behandelt wird, z.B. bei Knieschmerzen rechts oder Schulterschmerzen links.
Komplexe Physiotherapiebehandlung:
Eine komplexe Physiotherapiebehandlung kommt bei Erkrankungen des Nerven- oder Lymphsystems, bei mehreren gleichzeitig betroffenen Problematiken/Gelenken oder bei Kindern zur Anwendung. Beispiele sind Parkinson, MS, Schmerzen im Rücken und Bein oder Nacken- und Armschmerzen, Knieschmerzen auf beiden Seiten usw.
Die Therapiezeit ist eine Bruttozeit, das heißt, sie umfasst auch Umkleiden, Dokumentation, Instruktionen, Kontaktaufnahme oder Absprache mit Zuweisenden (falls notwendig), Terminkoordination und Reinigung.
Terminabsage:
Im Verhinderungsfall erwarten wir Ihre Abmeldung bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin unter der Nummer 076 264 20 90 (bitte auf die Combox sprechen) oder per E-Mail an . Alternativ können Sie Ihre Termine auch bequem über die Cenplex Booking App verwalten, wo Sie Termine absagen, verschieben oder neue Ersatztermine buchen können. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen einen Unkostenbeitrag von CHF 50.- verrechnen müssen, wenn der Termin unentschuldigt nicht wahrgenommen wird. Diese Kosten werden von der Krankenkasse und anderen Versicherungen nicht übernommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
offene Trainingsgruppe (Kleingruppe):
Sie können die Gruppe über eine Physiotherapie-Verordnung von 9 Sitzungen besuchen. Bitte stellen Sie sicher, dass eine gültige Verordnung durch Ihren Arzt vorliegt. Alternativ können Sie die Gruppe auch als Selbstzahler besuchen – entweder für einzelne Termine oder im 5er- bzw. 10er-Abo (der 11. Termin ist kostenlos).
Einzelsitzung für Testungen und Besprechung (30 Min): 65.- CHF
Einmaliger Termin in der Gruppe (60 Min): 30.- CHF
5er-Abo (gültig für 6 Monate): 120.- CHF
10er-Abo (11 Termine, gültig für 12 Monate): 220.- CHF
Selbstzahler/innen:
Möchten Sie die Kosten selbst übernehmen oder die Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen? Wir bieten alle physiotherapeutischen Dienstleistungen oder medizinische Massagen auch für Selbstzahler an. In diesem Fall werden Ihnen die Leistungen nach fünf Sitzungen oder nach Abschluss der Therapie privat in Rechnung gestellt. Es gelten folgende Tarife: CHF 70.- für 25 Minuten bzw. CHF 130.- für 50 Minuten.